Beschluss: (WP) Wahlprogramm für die Kommunalwahl 2014

Version: "Regelungen zur religiösen Lärmbelästigung"

1 Der Antrag muss noch ausformuliert werden...

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 (bitteDer diesesAntrag Wahlprogrammmuss durchnoch
2 neueausformuliert Vorschläge füllen und erweitern)werden...

Vorschlag

Regelungen zur religiösen Lärmbelästigung

Das traditionell christliche Glockenläuten am Sonntag Morgen sowie der traditionelle Aufruf zum Gebet des islamischen Muezzin stellt eine unnötige Lärmbelästigung in der Nachbarschaft der Kirchen und Moscheen dar und ist innerhalb der normalen Lärmschutzzeiten Werktags 20-7 Uhr; sowie an an Sonn- und Feiertagen zu unterlassen.

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